Mit Inkrafttreten des Gesetzesdekrets Nr. 24/2023 hat die Iron S.p.A. diesen Bereich eingerichtet, in dem eigene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, externe Mitarbeitende, Lieferanten sowie Dritte, die im Gesetzesdekret Nr. 24/2023 genannt sind, folgende Sachverhalte melden können:
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Verwaltungs-, buchhalterische, zivilrechtliche oder strafrechtliche Verstöße;
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Verstöße gegen Rechtsvorschriften der Europäischen Union in den folgenden Bereichen: öffentliche Auftragsvergabe; Finanzdienstleistungen, -produkte und -märkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung; Produktsicherheit und -konformität; Verkehrssicherheit; Umweltschutz; Strahlenschutz und nukleare Sicherheit; Sicherheit von Lebens- und Futtermitteln sowie Tiergesundheit und -wohlfahrt; öffentliche Gesundheit; Verbraucherschutz; Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen;
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Handlungen oder Unterlassungen, die die finanziellen Interessen der Union beeinträchtigen oder den Binnenmarkt betreffen (z. B. Verstöße gegen Wettbewerbsregeln oder staatliche Beihilferegelungen);
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Handlungen oder Verhaltensweisen, die den Zweck oder das Ziel der Bestimmungen der EU-Rechtsakte unterlaufen.
Auf der Plattform ist ein Fragebogen verfügbar, der die hinweisgebende Person mithilfe offener und geschlossener Fragen durch den Meldeprozess führt. Alle auf der Plattform enthaltenen Informationen sind verschlüsselt und können ausschließlich von der zur Entgegennahme der Meldung befugten Person gelesen werden.
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Report Whistleblowing